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   BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02   

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https://dejure.org/2002,11536
BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02 (https://dejure.org/2002,11536)
BayObLG, Entscheidung vom 05.02.2002 - 3Z BR 15/02 (https://dejure.org/2002,11536)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 3Z BR 15/02 (https://dejure.org/2002,11536)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdegericht; Beschwerdeverfahren; Unterbringung; Anhörung; Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtliches Gehör nach Entlassung aus der vorläufigen Unterbringung

  • Judicialis

    UnterbrG Art. 1; ; FGG § 70h; ; FGG § 70m; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung des Betroffenen bei Entlassung aus vorläufiger Unterbringung während des Beschwerdeverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Günzburg - XIV 313/01
  • LG Memmingen - 4 T 2393/01
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 192/99

    Sofortige weitere Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche

    Auszug aus BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02
    Die zulässig eingelegte Erstbeschwerde konnte nicht mehr mit dem Ziel der Beendigung der Unterbringung weiterverfolgt werden (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1594).

    Die Betroffene konnte andererseits die Erstbeschwerde aber auch darauf beschränken, nicht mit Kosten belastet zu werden (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1594; OLG Hamm FGPrax 1997, 237; OLG Karlsruhe BtPrax 1998, 34).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02
    Dieser Anspruch ist auch in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten (vgl. BVerfG NJW 1994, 1053) und verpflichtet das Gericht unter anderem, einem Beteiligten die Ausübung seiner Verfahrensrechte zu ermöglichen (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 248; Keidel/Kayser FGG 14.Aufl. § 12 Rn. 122).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02
    Das Interesse des Betroffenen an Feststellung der Rechtswidrigkeit einer inzwischen gegenstandslos gewordenen Unterbringungsmaßnahme ist schutzwürdig, wenn die Unterbringungsdauer - wie hier lediglich bis zu sechs Wochen bemessen war, da dem Betroffenen andernfalls der durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierte effektive Rechtsschutz versagt würde (vgl. BVerfG NJWE-FER 1998, 163; NJW 1998, 2432; BayObLGZ 1999, 24; 2000, 220/221; BayObLG FamRZ 2001, 657/658; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165/166; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303).
  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Die zulässig eingelegte Erstbeschwerde konnte nicht mehr mit dem Ziel der Beendigung der Unterbringung weiterverfolgt werden (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1594 und Beschluss vom 5.2.2002 - 3Z BR 15/02, zitiert nach Juris).

    Das Landgericht darf deshalb nicht die sofortige Beschwerde eines Betroffenen verwerfen, ohne diesem ausreichend Gelegenheit zu geben, zu der veränderten Verfahrenslage Stellung zu nehmen und eine aus seiner Sicht veranlasste Erklärung abzugeben, d.h. gegebenenfalls den Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsmaßnahme bzw. auf Auferlegung seiner notwendigen Auslagen auf die Staatskasse zu stellen (BayObLG Beschluss vom 5.2.2002 aaO).

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